16Jan

Psychisch kranke Mitarbeiter?
Arbeitgeber können sich schützen.

Psychische Erkrankungen führen nicht selten zur Berufsunfähigkeit.

Das kann schnell zur Kostenfalle für Unternehmen werden.

Früher noch oft belächelt, sind psychische Erkrankungen heute nachweisbar und greifbar. Und sie treten mehr als häufig auf und verursachen in der deutschen Wirtschaft Kosten in Milliardenhöhe. Psychische Erkrankungen führen genauso häufig zur Berufsunfähigkeit wie Erkrankungen des Skelettapparats, sogar häufiger als Krebs. Statisch wird immerhin jeder vierte berufsunfähig.

Oft starten die Erkrankungen bereits in der Kindheit und der bzw. die Erkrankte ist sich seiner Diagnose bewusst. Es gelingt dennoch vielen, die Balance zu halten. Gefährlich wird es dann, wenn es kippt und die Krankheit überhand nimmt. Dann leidet sehr schnell das Image bei den Kollegen. In einigen Branchen wird “Psyche“ noch heute von den Kollegen gerne belächelt. Und spätestens hier wird es auch zu einem Problem für den Arbeitgeber: Minderleistung, schlechte Stimmung und mangelnde Kommunikation im Team.

Aus der Erfahrung wissen wir, dass eine weitere Krankheit nicht weit entfernt ist. Wie ich das meine? Auf die psychische Erkrankung folgt häufig mangelnde Bewegung, was häufig zu Übergewicht führt usw. Psychische Erkrankungen können aber auch die Folge eines körperlichen Gebrechens sein. Beispielsweise ist der Hauptverdiener lange mit einem Bandscheibenvorfall krankgeschrieben und durch das Krankengeld stehen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Druck und der Schmerz führen häufig zu depressiven Verstimmungen. Aus unserer täglichen Praxis habe ich einen konkreten Fall beschrieben:

ADHS, Scheidung, Mobbing und eine kaputte Schulter. Oft kommt alles auf einmal.

Was war passiert? Die Personalabteilung eines Firmenkunden teilte uns mit, dass ein Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung „fällt“. Dies ist gängige Praxis, wenn ein von uns betreuter Arbeitgeber einen Rahmenvertrag zur Berufsunfähigkeitsvorsorge installiert hat. Nach einem ersten Telefonat mit dem Mitarbeiter war uns klar, dass der nächste Berufsunfähigkeitsfall eingetroffen ist. Für unseren Firmenkunden war es bereits der zweite binnen weniger Wochen. Unser Berater traf im ersten persönlichen Gespräch mit der erkrankten Person auf eine „Verkettung“ von Krankheiten. Ein Großteil sollte die Psyche ausmachen, was im Leistungsfall immer eine Herausforderung für alle Parteien ist. Im ersten Gespräch mit unserem Berater teilte der Mitarbeiter mit, auch wenn es ihm anfänglich Überwindung kostete, dass er psychische Probleme habe. Aus Erfahrung wissen wir, dass derartige Krankheitsbilder, heutzutage zwar schon genauer als noch vor einigen Jahren, diagnostiziert werden können, aber dennoch bei einem Leistungsanspruch gerne einmal vom Versicherer abgelehnt werden. Der Mitarbeiter erzählte von seiner ADHS-Erkrankung, die ihn seit Kindestages an begleitet, aber durch Tabletten „kuriert“ wurde. Die Scheidung mit seiner Frau und die damit einhergehende Belastung trübte das Gesundheitsbild des 38jährigen weiter. Der Schweißer berichtete zudem von zwei Kindern aus seiner Ehe, die er seit einiger Zeit nicht sehen konnte, was ihn zusätzlich belastete. Auf die Frage unseres Beraters, ob er glaube zu wissen, wann er wieder arbeiten könne, wollte der Mitarbeiter sich nicht klar äußern. Warum? Der Mitarbeiter wusste natürlich, dass unser Berater fast die gesamte „Mannschaft“ des Arbeitgebers kennt. Es stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter sich von seinem Team gemobbt fühlt, dies bereits dem Arzt mitgeteilt hat und dies aktenkundig ist.

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Als der Berufsunfähigkeitsantrag schon fast blau vor Tinte war und unser Berater den Erkrankten auf einen „Papierkrieg“ vorbereitete, sollte es nicht enden. Nein, es ging weiter. Die kaputte Schulter folgte.

Arthrose lautet das Stichwort. Im Rahmen seiner Tätigkeit spezialisierte sich unser Kunde auf Schweißarbeiten. Er musste hier immer viel tragen, mit gehobenen Armen arbeiten und sich unkomfortablen Räumen (Schiff) zu Recht finden. An weniger Arbeit oder daran sich zu schonen war natürlich nicht zu denken. Der Handwerker führte seine Arbeiten immer wieder unter Schmerzen aus. Und das seit einiger Zeit. Der Leistungsantrag bot von hier an keinen Platz mehr für eine weitere Erkrankung. Und das musste er auch nicht.

Psychische Erkrankungen können für Arbeitgeber, Erkrankten, Angehörige und Teammitglieder zur Belastungsprobe werden.

Beratung & Umsetzung

Der Reihe nach: Da das Dienstrad sowohl arbeitgeberfinanziert, als auch in Form einer Entgeltumwandlung umgesetzt werden kann, war der Arbeitgeber an dieser Stelle flexibel und die Anforderungen wurden erfüllt. Allerdings ist die steuerliche Behandlung eine andere. Bei der arbeitgeberfinanzierten variante entfällt die 1%-Regelung. Bei der Entgeltumwandlung fördert der Gesetzgeber derzeit das Fahrradleasing mit 50% der 1%-Regelung. Ein Zuschuss ist ohne weiteres möglich. Wir entschieden uns ziemlich schnell an dieser Stelle den Steuerberater des Unternehmens in den Prozess zu integrieren, da dieser auch die Löhne des Unternehmens umsetzt und natürlich wollten wir auf die Expertise nicht verzichten.