16Jan

Endlich! Die längst überfällige Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Betriebsrentner dürfen sich freuen. Die Doppelverbeitragung wurde zwar nicht abgeschafft, aber gelindert. Die bAV lohnt sich mehr denn je!

Heimlich, still und leise wurde in der Diskussion um die Grundrente auch eine Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Nach der Zuschusspflicht für Neuverträge, wurde nun die Freigrenze durch einen Freibetrag ersetzt. In Zeiten fallender gesetzlicher Renten und einem Niedrigzinsumfeld avanciert die bAV zu einer Topvorsorgeart. Arbeitgeber sind angehalten ihre bestehende Versorgung zu überprüfen und die Kommunikation diesbezüglich zu erhöhen. Denn die bAV ist nicht zuletzt nach den Gesetzesänderungen ein echtes Mitarbeiterbenefit, welches im Recruiting und bei der Mitarbeiterbindung den Ausschlag geben kann.

Viel Diskussion und ein Kompromiss

Am 18.11.2019 hat das Kabinett den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur »Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersversorge« beschlossen. Da außer unserer Bundeskanzlerin schon vorher alle Parteien für eine Entlastung geworben haben, gehen wir davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren auch vom Bundestag beschlossen wird (Aktualisierung: wurde beschlossen).

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Was soll sich konkret ändern?

Bisher gibt es eine Freigrenze in Höhe von monatlich 155,75 €.
Ab dem 01.01.2020 soll dieser durch einen Freibetrag in Höhe von 159,25 € pro Monat ersetzt werden.

Was bedeutet das für Sie, wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung haben?

Wer bisher eine Betriebsrente oberhalb der Freigrenze bezieht, muss auf die gesamte Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Ab dem 01.01.2020 soll nur der Teil der Betriebsrente beitragspflichtig sein, der den Freibetrag überschreitet.

In der Pflegeversicherung soll weiterhin ausschließlich die bisherige Freigrenze Anwendung finden. Wer also heute einen Rentenanspruch von unter 159,26 € hat, bräuchte dann ab nächstem Jahr gar keine Krankenversicherungsbeiträge auf die bAV zahlen. Gefordert war ursprünglich eine Halbierung der KV-Beiträge. Damit ist der Vorteil bis zu einer Rente von 318,52 Euro weit höher. Bedenken Sie, dass diese Grenze sich in den nächsten Jahren weiter anpassen wird.

Die betriebliche Altersvorsorge erfährt seitens der Politik immer mehr Aufmerksamkeit und ist ein echtes Pfund in Sachen Altersvorsorge.

Die bAV macht das Rennen bei den Vorsorgearten

Damit ist die betriebliche Altersversorgung einer der besten, wenn nicht die beste Alternative, um die Lücke in der Rente zu schließen. Somit gibt es mit dem Zuschuss, den die meisten Arbeitgeber seit dem 01.01.2019 zahlen, für die Arbeitnehmer gleich zwei gute Neuigkeiten in diesem Jahr.

bAV lohnt sich mehr denn je

Wer heute Entgelt zu Gunsten einer bAV umwandelt, muss bis zu einem monatlichen Umwandlungsbetrag von 276,00 € (Stand 2020) keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Der neue Freibetrag führt dazu, dass auch auf Teile der Betriebsrente im Rentenbezug keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssen.