Fahrradleasing:
Das wird immer besser!
Das Fahrrad vom Chef ist ein nicht mehr wegzudenkendes Benefit.
Mit neuen Lösungen steigern die Anbieter nochmals die Attraktivität und reduzieren das Risiko fürs Unternehmen.
Fahrradleasing boomt in Deutschland. Immer neue E-Bikes, die über den Arbeitgeber geleast werden, finden den Weg auf deutsche Straßen. Die Gründe liegen auf der Hand: Mitarbeiter können bei einer Gehaltsumwandlung Steuern und Sozialversicherungen sparen und das Fahrrad zum Ende der Laufzeit für einen deutlich günstigeren Preis erwerben, als bei einem Direktkauf. Viele Unternehmen finanzieren das Fahrrad für Ihre Belegschaften auch zu 100%, quasi als Gehaltserhöhung. Der Staat fördert dies, in dem die 1%-Regelung entfällt. Und auch das zunehmende Verkehrsaufkommen in Innenstädten und der Trend zu Vitalität und Gesundheit, steigert die Attraktivität des Dienstrades.
Risiko für Unternehmen
Trotz aller Euphorie und Vorteile rund um das Fahrrad, sollte man nicht vergessen, dass das Dienstradleasing ein Geschäftsmodell ist. Und zu diesen gehören vertraglich vereinbarte Rechte und Pflichten. Leasingnehmer ist das Unternehmen und damit auch der wirtschaftlich Verantwortliche. Leasingverträge beim Fahrrad laufen in aller Regel drei Jahre. Für diese Zeit steht die Firma auch in der Verantwortung. Dies ist nicht ungewöhnlich und kann auch problemlos funktionieren. Einige unserer Firmenkunden waren beim Leasing dennoch – so gerne sie es auch im Sinne der Belegschaften eingeführt hätten – skeptisch und entschieden sich gegen eine Umsetzung.
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An den Details gescheitert
Ein Hauptgrund war folgender: Was ist, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Wirtschaftlich Verantwortlicher ist die Firma. Der Mitarbeiter verlässt nach einem Jahr Leasinglaufzeit das Unternehmen, offen sind noch zwei weitere Jahre und der Mitarbeiter ist nicht gewillt das Fahrrad nach dem Ausscheiden zu übernehmen. Somit steht das Unternehmen für 24 Monate für die Begleichung der Leasingraten in der Pflicht.
Anbieter reagieren und finden Lösungen
Eine Lösung für das oben beschriebene Problem oder auch für das Versterben des Mitarbeiters, haben die Leasinganbieter eine Lösung gefunden. Ich benutze an dieser Stelle eine Begrifflichkeit, die nicht ganz richtig ist, aber für die Beschreibung passen sollte. Die Anbieter haben Ihre Versicherungslösungen um eine „Gap-Versicherung“ erweitert. Diese kennen wir in aller Regel aus dem KFZ- Bereich bzw. von den Dienstwagen. Verstirbt ein Mitarbeiter, scheidet aus oder geht in Mutterschutz, kann der Leasingvertrag aufgelöst werden. Die Kosten für derartige Versicherungslösungen sind überschaubar. Sie können in aller Regel steuerlich geltend gemacht werden und sind mit Blick auf die Haftung ihr Geld von wenigen Euro pro Rad Wert!
Tipp
Personalverantwortliche sollten unbedingt „das Kleingedruckte“ lesen. Die Versicherungslösungen sind bei den Anbietern nicht standardisiert. Und auch nicht jede Lösung deckt jedes Risiko ab (bspw.: ist Elternzeit versichert, ja oder nein?). Häufig tritt die Versicherungslösung auch nicht vom ersten Tag ein sondern es muss eine Mindestlaufzeit erfüllt sein. Die sollte Unternehmen allerdings nicht vom Thema Fahrradleasing abschrecken. Mit den neuen Lösungen macht das Thema allemal mehr Spaß!
Auch Digitalisierung verbessert
Und sollte der administrative Aufwand nach wie vor ein Hemmnis darstellen, lohnt es sich, sich die Portale der Anbieter demonstrieren zu lassen. Der Antragsprozess kann mittlerweile voll digital und automatisiert abgewickelt werden. Der administrative Aufwand beschränkt sich auf ein Minimum.