16Jan

Betriebliche Krankenversicherung ist wieder steuerfrei.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie verdienen gerade über dem Mindestlohn und Ihnen fehlen bereits drei Zähne. Ihr Zahnarzt sagt Ihnen, dass sie handeln müssen, und rät Ihnen dringlich zu einen Knochenaufbau. Auf dem Konto sind allerdings nur noch 2000 Euro und der Kostenplan sieht 7.000 Euro vor. Genau in diesem Augenblick kommt der Arbeitgeber und sagt Ihnen: „Wir zahlen das. Wir füllen deine Rechnungen auf bis zu 70%.“

Das kann sich wahrscheinlich kein Arbeitgeber leisten. Es sei denn, er findet eine Versicherung, die die Differenz zu den 70% erstattet. Allerdings müsste Sie auch für fehlende Zähne leisten. Ach und dann sind bei den Versicherungen noch die Höchstleistungen in den ersten Jahren. Also diese Versicherung müsste unbegrenzt von Anfang an leisten.

Das alles gibt es nicht. Das wäre ja zu schön um wahr zu sein.

Stimmt, als Normalbürger kann man sowas nirgends bekommen. In der betrieblichen Krankenversicherung ist das zwar auch einzigartig- Aber schön genug, um wahr zu sein!

Prüfen sie die 44€ Freigrenze

Sollten Sie die 44 Euro Sachwert noch nicht mit einem Tankgutschein oder einer Sachwertkarte ausgeschöpft haben, sind die Beiträge für eine betriebliche Krankenversicherung wieder als Sachzuwendungen steuerfrei und als Betriebsausgabe absetzbar. Hintergründe für die Wende finden Sie auch im Handelsblatt.

Sie können die Beiträge jedoch auch pauschalbesteuert absetzten und kommen somit mit der Grenze der 44 Euro Sachwertzuwendung nicht in Konflikt.

Jetzt Feel-Good-Gespräch vereinbaren!

Sie haben Fragen? Sie möchten uns kennenlernen? Buchen sie ganz einfach ein Telefonat für ein Kennenlern-Gespräch.

Betriebliche Krankenversicherungen bieten Leistungen, die Einzelpersonen am freien Markt nicht erhalten.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass sie nicht mehr als 33-37 Euro abschließen, da Sie plötzlich in Gefahr geraten könnten, die Steuerfreiheit zu verlieren. Es kann dazu kommen, dass eine Krankenversicherung Ihre Beiträge aufgrund von Kostensteigerung oder Fehlkalkulation erhöhen muss. In so einem Fall sind Sie natürlich bei einem Versicherungsmakler besser aufgehoben, da er die Tarife auch auswechseln kann. Oder Sie stellen sich schon jetzt darauf ein, dass Sie irgendwann in der Zukunft die Beiträge Pauschal mit 30 % versteuern. Natürlich können Sie auch schon jetzt eine Pauschalsteuer vorziehen.